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   BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09   

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BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09 (https://dejure.org/2009,30233)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09 (https://dejure.org/2009,30233)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 1 WDS-VR 7.09 (https://dejure.org/2009,30233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten trotz einer wegen Depressionen pflegebedürftigen Schwiegermutter - Schwerwiegender persönlicher Grund i.S.d. Versetzungsrichtlinie bei durch eine Versetzung ausgelöste, psychische und physische Belastungen der Ehefrau ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten trotz einer wegen Depressionen pflegebedürftigen Schwiegermutter; Schwerwiegender persönlicher Grund i.S.d. Versetzungsrichtlinie bei durch eine Versetzung ausgelöste, psychische und physische Belastungen der Ehefrau ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 = NZWehrr 1996, 253, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und - ausführlich - vom 9. Januar 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.07 - Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 = NZWehrr 1996, 253, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und - ausführlich - vom 9. Januar 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.07 - Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07

    Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09
    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - Rn. 34 m.w.N.).
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